die allgemeinen Geschäftsbedingungen der partners in gmbH

§ 1 • Allgemeines
Mit der Erteilung eines Auftrages werden die Geschäftsbedingungen der partners in GmbH anerkannt. 

§ 2 • Offerten
Die partners in GmbH stellt grundsätzlich schriftliche Offerten. Die gestellte Offerte ist als bestmögliche Schätzung des Arbeitsaufwandes aufgrund des Kundenbriefings zu verstehen. 

§ 3 • Zahlung, Rechnungsstellung, Spesen

§ 3.1 • Rechnungsstellung
Der Beauftragte stellt seine Honorar- und Aufwendungsersatzansprüche sowie alle übrigen Auslagen (wie Reisespesen, Verpflegung etc.) ordnungsgemäß und gemäß Offerte in Rechnung.

§ 3.2 • Kleinspesen
Kleinspesen, wie z.B. die Auslagen des Beauftragten für Porto & Telekommunikationskosten sind im Honorar inbegriffen.

§ 3.3 • Vorauszahlung und Rabatte
Sofern vereinbart leistet der Auftraggeber Vorauszahlung im Sinne der Offerte. Wenn die partners in GmbH einen Rabatt gewährt, ist eine Vorauszahlung zwingend erforderlich. Sollten Vorauszahlungen nicht erfolgen, behalten wir uns einen Lieferstopp vor. Skontoabzüge sind maximal 5%. Nach Überschreiten der Kreditlimite erfolgt der Versand nur noch gegen Vorauskasse. 

§ 3.4 • Abweichung vom Offertpreis
Preisabweichungen von 10% werden ohne Rücksprache verrechnet. Bei höheren Abweichungen verpflichtet sich die partners in GmbH, den Auftraggeber bei Abzeichnung der Abweichung zu informieren.

§ 3.5 • Neukunden & Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
Bei Neukunden und Zweifel an der Bonität eines Kunden behalten wir uns Vorauskasse oder Barzahlung bei Abholung vor. 

§ 3.6 • Gegenverrechnung
Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die der partners in GmbH geschuldeten Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen. 

§ 3.7 • Mehrwertsteuer
Das Honorar und der Aufwendungsersatz verstehen sich vor Mehrwertsteuer und unterliegen dieser, soweit nicht eine vom Gesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt. Macht die Eidg. Steuerverwaltung nachträglich eine dem Auftraggeber nicht belastete Mehrwertsteuer geltend, so kann sie ihr innert zehn Jahren nach Rechnungsstellung noch nachbelastet werden.

§ 3.8 •Verspätete Zahlung
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist sind Verzugszinsen geschuldet. Diese betragen 5% pro Jahr ab Verfalldatum. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Mahnspesen zu verrechnen. 

§ 3.9 • Creditreform
Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Auftragsausführung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben. 

§ 3.10 • Fälligkeit, Inkasso und Abtretung
Vorschüsse sind sofort, Rechnungen innert gesetzter Frist zahlbar. Bei Säumnis des Auftraggebers treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein und der Beauftragte ist außerdem berechtigt, jede Tätigkeit sofort einzustellen, nicht jedoch zur Unzeit. Der Auftraggeber tritt dem Beauftragten zur Sicherung seiner Honorar- und Aufwendungsersatzansprüche jegliches Recht am erstellten Material ab, auch etwaige Persönlichkeitsschutzrechte. Über allfällige Vorkehrungen zur Geltendmachung der ihm abgetretenen Rechte entscheidet der Beauftragte nach freiem Ermessen. Über die Zahlungseingänge aus den abgetretenen Rechten hat er (einzig) gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen, wobei ihm für seine allfälligen Inkassobemühungen ein verkehrsübliches Entgelt zusteht. Abgetretene Rechte, welche der Beauftragte nicht für die Tilgung seiner aus dem Auftrag resultierenden Forderungen benötigt, hat er dem Auftraggeber bei vollständiger Tilgung der Forderungen wieder zurückzuübertragen.

§ 3.11 • Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der partners in GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen. In laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

§ 3.12 • Befreiung vom Berufsgeheimnis
Für die Geltendmachung seiner Honorar- und Aufwendungsersatzansprüche und zur Abwehr damit zusammenhängender Vorhaltungen ist der Beauftragte vom Berufsgeheimnis befreit.

§ 3.13 • Erlöschen der Offerte
Unter Vorbehalt ihrer Erfüllung und/oder dem Abschluss einer neuen Offerte erlischt diese mit dem Ende des ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnisses.

§ 4 • Preise

§ 4.1 • Unverbindlichkeit
Die angegebenen Preise sind unverbindliche Verkaufspreise. Änderungen bleiben vorbehalten. Erfolgt eine Auftragsbestätigung, so gelten die darauf festgehaltenen Preise bis zur Lieferung, maximal jedoch 3 Monate. 

§ 4.2 • Rabatte
Rabatte werden auf Basis der unverbindlichen Verkaufspreise gerechnet und nach Rücksprache bekannt gegeben. 

§ 4.3 • MwSt. 
Die Mehrwertsteuer wird auf der Auftragsbestätigung und Rechnung einzeln ausgewiesen. 

§ 5 • Reklamation, Umtausch, Rücksendungen

§ 5.1 • Überprüfungspflicht
Grundsätzlich ist die Sendung sofort nach Empfang zu prüfen.

§ 5.2 • Fehlerhaftes Material
Von uns gelieferte, defekte oder unvollständige Produkte werden ersetzt. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt. 

§ 5.3 • Falschsendungen
Von uns verschuldete Fehllieferungen sind uns sofort nach Erhalt mitzuteilen. Nachlieferungen erfolgen auf unsere Kosten. 

§ 6 • Garantie

§ 6.1 • Allgemeine Garantie
Für die von uns erstellten Produkte garantieren wir die Aufbewahrung der Daten für 6 Monaten ab Faktura Datum.

§ 7 • Nutzungsrechte

§ 7.1 • Referenzieren 
Die partners in GmbH darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher und/oder elektronischer (Internet) Form.

§ 7.2 • Eigenwerbung
Die partners in GmbH darf jegliche fotografischen, textlichen und grafischen Erzeugnisse für Eigenwerbung nutzen.

§ 7.3 • Exklusivität
Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

§ 7.4 • Namensnennung
Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

§ 7.5 • Haftungsausschluss
Die partners in GmbH lehnt die Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch abgebildete Personen sowie Marken- und Designrechten ab.

§ 8 • Gültigkeit

§ 8.1 • Gültigkeit und Erneuerung
Mit Erscheinen der jeweils neuesten Ausgabe von Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Ihre Gültigkeit.

§ 8.2 • Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 9 • Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, findet das (schweizerische) Gesetz ergänzende Anwendung. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen gilt Zürich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich.

Stand: 15.05.2018